Ab diesem Jahr wird die höchste deutsche Bundesliga im American Football den Namen effect®
Energy GFL tragen! Die dazu getroffene Vereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren
und umfasst neben dem Namensrecht weitere Elemente zur gemeinsamen Vermarktung und Pro
duktplatzierung. Mit seinem Fokus auf Performance, Lifestyle und urbaner Kultur sieht effect®
Energy den American Football als ideale Plattform, um neue Zielgruppen zu erreichen und beste
hende Engagements im Sport auszubauen.
„American Football steht für Performance, Leidenschaft, Teamgeist und mentale Stärke – Werte,
die perfekt zu effect® passen. Die Partnerschaft mit der German Football League ist für effect®
ENERGY somit ein perfekter Match“, so die effect® Senior Brand Managerin Lena Stuckenbrock.
„Wir freuen uns sehr darauf, ab dieser Saison ein fester Teil der GFL 1 zu sein und die Liga als
Naming Right Partner zu begleiten und zu entwickeln.“
Der Bisherige Namensgeber ERIMA ändert zum gleichen Zeitpunkt seine Rolle in der Partner
schaft mit der GFL. Der renommierte Sportartikler, der mit der GFL und dem deutschen Football
Sport seit vier Jahren eng und erfolgreich verbunden ist, unterstützt die Liga und ihre Vereine
weiterhin als offizieller Ausrüster der GFL 1 und GFL 2.
„American Football steht für Leidenschaft, Teamgeist und Identifikation – Werte, die wir mit der
GFL teilen“, sagt ERIMA-Geschäftsführer Wolfram Mannherz. „Die fünfjährige Partnerschaft ist
für uns ein klares Bekenntnis zum Sport. ‚Gemeinsam gewinnen‘ bedeutet für uns, als Partner
zusammenzustehen und den American Football in Deutschland langfristig weiterzuentwickeln.“
„Wir freuen uns sehr und sind stolz darauf, mit effect® Energy einen innovativen und starken Part
ner an unserer Seite zu haben“, so Axel Streich, Vorsitzender des Ligaverbundes GFL. „Ebenso
froh sind wir darüber, dass sich unser langjähriger Partner ERIMA als offizieller Ausrüster auch weiterhin in der GFL engagieren wird. Beide Partnerschaften stärken die Zukunft unserer Ligen
und sorgen für stabile Rahmenbedingungen bei unseren Vereinen.“















